{"id":291,"date":"2018-05-24T10:42:37","date_gmt":"2018-05-24T08:42:37","guid":{"rendered":"http:\/\/relaunch2018.martin-austria.at\/?p=291"},"modified":"2018-06-01T10:36:20","modified_gmt":"2018-06-01T08:36:20","slug":"agb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.martin-austria.at\/?p=291","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>1.<\/strong> F\u00fcr unsere Bestellungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit\u00a0nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen sind. F\u00fcr ihre\u00a0Ab\u00e4nderung gen\u00fcgt jedoch in keinem Falle die allgemeine Bezugnahme\u00a0auf die gedruckten oder sonstwie mechanisch vervielf\u00e4ltigten Verkaufsbedingungen\u00a0des Lieferanten, vielmehr ist \u00fcber jede Abweichung eine\u00a0genaue besondere Vereinbarung n\u00f6tig. Die Ausf\u00fchrung eines Auftrages\u00a0gilt in jedem Falle als Anerkennung unserer Bedingungen.<br \/>\n<strong>2. Bestellungen:<\/strong><br \/>\nNur schriftlich erteilte Bestellungen binden uns. Jede m\u00fcndliche Vereinbarung\u00a0bedarf, um f\u00fcr uns verbindlich zu sein, besonderer schriftlicher Best\u00e4tigung.\u00a0Der Lieferant verzichtet auf den Einwand jeder m\u00fcndlichen Nebenabrede.\u00a0Wir lehnen jeglichen Eigentumsvorbehalt ab.<br \/>\n<strong>3. Preise:<\/strong><br \/>\nDie Preise gelten frei Empfangswerk und sind Fixpreise. Wenn K\u00e4ufe ausnahmsweise\u00a0ab Station des Verk\u00e4ufers oder eines anderen vereinbarten Ortes\u00a0abgeschlossen werden, so gehen alle bis zur Aufgabestation entstehenden\u00a0Spesen und Rollgelder zu Lasten des Verk\u00e4ufers, so da\u00df nur die wirklichen\u00a0Bahnfrachten zu unseren Lasten gehen. Verpackung wird nur verg\u00fctet,\u00a0wenn es ausdr\u00fccklich vereinbart ist. In diesem Falle ist die Verpackung bei\u00a0frachtfreier R\u00fccksendung an den Absendungsbahnhof mit zwei Drittel des\u00a0berechneten Wertes gutzuschreiben.<br \/>\n<strong>4. Versand:<\/strong><br \/>\na.) Bahnsendungen sind nur an die aufgegebene Station zu richten; f\u00fcr die\u00a0Folgen unrichtiger Frachtbrief-Deklaration haftet der Lieferant.<br \/>\nb) Versandanzeige ist sofort bei Abgang einer jeden Sendung einzureichen.<br \/>\nc.) Fehlt in den Versandpapieren Bestell-Nummer und Betreff, so gehen alle\u00a0dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Lieferanten.<br \/>\nd) Frachtbriefstempel gehen zu Lasten desjenigen, der die Fracht tr\u00e4gt.<br \/>\n<strong>5. Zeitpunkt des Gefahren\u00fcberganges bestimmt sich wie folgt:<\/strong><br \/>\nI.) F\u00fcr den Fall, als die Martin Anlagenbau u. ProduktionsgmbH. als Verk\u00e4uferin\u00a0auftritt:<br \/>\na.) Bei Kauf \u201cab Werk\u201d geht die Gefahr vom Verk\u00e4ufer auf den K\u00e4ufer\u00a0\u00fcber, wenn die Ware dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Der Verk\u00e4ufer\u00a0mu\u00df dem K\u00e4ufer den Zeitpunkt mitteilen, von dem an dieser\u00a0\u00fcber die Ware verf\u00fcgen kann. Diese Mitteilung mu\u00df so rechtzeitig erfolgen,\u00a0da\u00df der K\u00e4ufer die hiezu \u00fcblichen und notwendigen Ma\u00dfnahmen\u00a0treffen kann.<br \/>\nb.) Bei Verkauf \u201cWaggon, Lastwagen, Schleppkahn\u201d als vereinbartem Absendungsort\u00a0oder \u201cGrenze\u201d oder \u201cBestimmungsort\u201d oder bei Verkauf\u00a0\u201cFrachtfrei bis\u201d geht die Gefahr vom Verk\u00e4ufer in dem Zeitpunkt auf\u00a0den K\u00e4ufer \u00fcber, in dem das, mit der Ware beladene Transportmittel\u00a0vom ersten Frachtf\u00fchrer \u00fcbernommen wird.<br \/>\nc.) Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt die Ware als \u201cab Werk\u201d verkauft.<br \/>\nII.) F\u00fcr den Fall als die Martin Anlagenbau u. ProduktionsgmbH. als K\u00e4uferin\u00a0auftritt:<br \/>\na.) Hier hat der Verk\u00e4ufer die Ware am Sitz des Unternehmens der K\u00e4uferin\u00a0zu \u00fcbergeben und gilt eine Schickschuld als vereinbart.<br \/>\nb.) Nur wenn die K\u00e4uferin die Versendungsart ausdr\u00fccklich bestimmt\u00a0oder genehmigt geht die Gefahr mit \u00dcbergabe an den Transporteur\u00a0auf die K\u00e4uferin \u00fcber.<br \/>\nc.) Bei Verkauf \u201cfob\u201d oder \u201ccif\u201d oder \u201cc &amp; f\u201d geht die Gefahr vom Verk\u00e4ufer auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn die Ware im vereinbarten Verschiffungshafen\u00a0die Reeling des Schiffes tats\u00e4chlich \u00fcberschritten hat.\u00a0Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt als Erf\u00fcllungsort der Sitz der\u00a0Martin Anlagenbau- und ProduktionsgmbH. und hat der jeweilige Vertragspartner\u00a0auf seine Kosten und seine Gefahr die Ware am Sitz der\u00a0Martin Anlagenbau- und ProduktionsgmbH. zu \u00fcbergeben bzw. zu\u00a0\u00fcbernehmen.\u00a0Der jeweilige Vertragspartner ist zum Abschlu\u00df einer Versicherung<br \/>\nzur Abdeckung allf\u00e4lliger Schadensf\u00e4lle verpflichtet.\u00a0Im \u00fcbrigen gelten die Incoterms in der am Tage des Vertragsabschlusses\u00a0g\u00fcltigen Fassung.<br \/>\n<strong>6. Rechnungserteilung und Zahlung:<\/strong><br \/>\nDie Rechnungen sind sogleich nach erfolgtem Versand einzureichen. \u00dcber\u00a0Monatslieferungen sind die Rechnungen sp\u00e4testens bis zum 3. des folgenden\u00a0Monats zu erteilen. Versp\u00e4tete Rechnung hat Verz\u00f6gerung der Zahlung\u00a0zur Folge. Sind auf der Vorderseite keine Zahlungskonditionen angegeben,\u00a0gelten die folgenden. Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl entweder 3 Monate<br \/>\nnach Rechnungsdatum netto oder innerhalb 30 Tagen seit Eingang der\u00a0Rechnung mit 2 % Skonto bzw. innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto in Zahlungsmitteln\u00a0nach unserer Wahl. Wir haben das Recht, mit Forderungen aus\u00a0unseren Lieferungen oder Leistungen unbeschr\u00e4nkt aufzurechnen, und zwar\u00a0auch dann, wenn von der anderen Seite Zahlung in Akzepten oder Kundenwechsel<br \/>\nvereinbart worden sind.<br \/>\n<strong>7. Beanstandungen:<\/strong><br \/>\nDer Lieferant verzichtet auf den Einwand versp\u00e4teter M\u00e4ngelr\u00fcge.<br \/>\n<strong>8. Ausf\u00fchrung von Leistungen:<\/strong><br \/>\nDie Lieferung und Leistung ist auszuf\u00fchren nach den g\u00fcltigen gesetzlichen\u00a0Vorschriften, welche in den Beilagen beschrieben sind.<br \/>\n<strong>9. Fertigungskontrolle:<\/strong><br \/>\nWir behalten uns vor, die Fertigung im Werk des Lieferers zu \u00fcberpr\u00fcfen,\u00a0wobei uns die entsprechenden M\u00f6glichkeiten zu gew\u00e4hren sind. Die sachlichen\u00a0Kosten der \u00dcberpr\u00fcfung gehen zu Lasten des Lieferers. Die pers\u00f6nlichen\u00a0Kosten unseres Pr\u00fcfers gehen zu unseren Lasten. Die durchgef\u00fchrten\u00a0\u00dcberpr\u00fcfungen entbinden den Lieferer in keiner Weise von der vollen Verantwortung<br \/>\nund Gew\u00e4hrleistung.<br \/>\n<strong>10. Gew\u00e4hrleistung:<\/strong><br \/>\nAlle gelieferten Gegenst\u00e4nde, die nach erfolgter Abnahme innerhalb eines\u00a0Betriebsjahres oder infolge des Mangels zugesicherter Eigenschaften schadhaft\u00a0und unbrauchbar werden, hat der Lieferant nach unserer Wahl entweder\u00a0unverz\u00fcglich auf seine Kosten in vertragsm\u00e4\u00dfigen einwandfreien Zustand zu\u00a0versetzen oder uns die Kosten der durch uns erfolgten Beseitigung der M\u00e4ngel<br \/>\nzu ersetzen. Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, da\u00df die gelieferte Ware den f\u00fcr\u00a0ihren Vertrieb und ihre Verwendung geltenden gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen\u00a0Bestimmungen entspricht und nicht gegen Rechte Dritter verst\u00f6\u00dft.\u00a0Im \u00fcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Gew\u00e4hrleistung und\u00a0Garantie.<br \/>\n<strong>11. Produkthaftung:<\/strong><br \/>\nDem Lieferanten ist bekannt, da\u00df seine Produkte weltweit f\u00fcr Aufstiegshilfen\u00a0in personenbef\u00f6rdernden Anlagen eingesetzt werden.\u00a0Die zu liefernden Produkte m\u00fcssen dem Stand der Wissenschaft und Technik\u00a0im Zeitpunkte der Lieferung entsprechen und jene Sicherheit bieten, die\u00a0unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde erwartet werden kann, insbesondere<br \/>\nangesichts der Darbietung des Produktes, des Gebrauches des Produktes,\u00a0mit dem billigerweise gerechnet werden kann und des Zeitpunktes, zu dem\u00a0das Produkt in den Verkehr gebracht wird.<br \/>\nDer Lieferant erkl\u00e4rt, da\u00df er durch Eingehen einer im Gesch\u00e4ftsverkehr \u00fcblichen\u00a0Versicherung oder in anderer geeigneter Weise daf\u00fcr Vorsorge getroffen\u00a0hat, da\u00df Produkthaftungsanspr\u00fcche in ausreichendem Ausma\u00df von ihm\u00a0befriedigt werden k\u00f6nnen.\u00a0Wir sind berechtigt, uns hinsichtlich aller Anspr\u00fcche samt Nebengeb\u00fchren\u00a0beim Lieferanten schad- und klaglos zu halten, die sich auf die Fehlerhaftigkeit\u00a0des von ihm gelieferten Produktes beziehen.\u00a0Im Hinblick auf die in den verschiedenen L\u00e4ndern geltenden Produkthaftungsvorschriften<br \/>\nm\u00fcssen die gelieferten Waren einen dementsprechenden\u00a0Standard an Produktsicherheit aufweisen.<br \/>\n<strong>12. \u00dcbertragung von Rechten:<\/strong><br \/>\nForderungen an uns k\u00f6nnen nicht abgetreten werden.<br \/>\n<strong>13. Liefertermin:<\/strong><br \/>\nVereinbarte Liefertermine sind genauestens einzuhalten. \u00dcberschreitung einer\u00a0Lieferfrist gibt uns das Recht, nach unserer Wahl ohne Fristsetzung entweder\u00a0Nachlieferung oder Schadenersatz wegen versp\u00e4teter Lieferung oder\u00a0Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen oder vom Vertrage\u00a0zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n<strong>14. H\u00f6here Gewalt:<\/strong><br \/>\nIn F\u00e4llen der Behinderung unserer Betriebe durch h\u00f6here Gewalt k\u00f6nnen wir\u00a0den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Ausf\u00fchrung zu einer sp\u00e4teren\u00a0Zeit verlangen, ohne da\u00df dem Verk\u00e4ufer hieraus irgendwelche Anspr\u00fcche\u00a0zustehen.<br \/>\n<strong>15. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:<\/strong><br \/>\nGerichtsstand f\u00fcr die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen\u00a0Streitigkeiten ist das f\u00fcr den Sitz der Martin Anlagenbau u. ProduktionsgmbH.\u00a0\u00f6rtlich zust\u00e4ndige \u00f6sterreichische Gericht. Der Sitz der Gesellschaft\u00a0ist in Leoben.\u00a0Der Vertrag unterliegt ausschlie\u00dflich dem Recht der Martin Anlagenbau u.\u00a0ProduktionsgmbH. und ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterr. Recht oder Gemeinschaftsrecht\u00a0anzuwenden.<br \/>\nF\u00fcr Lieferungen und Zahlungen gilt als Erf\u00fcllungsort der Sitz der Martin Anlagenbau\u00a0u. ProduktionsgmbH. auch dann, wenn die \u00dcbergabe vereinbarungsgem\u00e4\u00df\u00a0an einem anderen Ort erfolgt.<br \/>\n<strong>16. Allgemeines:<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Ausarbeitung von Projekten usw. wird keinerlei Verg\u00fctung gew\u00e4hrt.\u00a0Werden in Ausnahmef\u00e4llen die Preise nicht vorher vereinbart, so sind sie in\u00a0der Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich anzugeben. Recht zum Widerspruch\u00a0oder R\u00fccktritt bleibt vorbehalten.\u00a0Sofern unser Bestellschreiben oder die Verkaufsbest\u00e4tigung des Lieferanten\u00a0der Urkundensteuer unterliegt, f\u00e4llt diese in voller H\u00f6he dem Lieferanten zur\u00a0Last. Er hat f\u00fcr die Verstempelung der Urkunde zu sorgen.\u00a0F\u00fcr Patentverletzungen, Eingriffe in den Musterschutz und dergleichen \u00fcbernimmt<br \/>\nder Lieferant jede Verantwortung und verpflichtet sich, die Firma Martin,\u00a0Anlagenbau u. Produktionsges.mbH., in allen Belangen schad- und klaglos\u00a0zu halten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. F\u00fcr unsere Bestellungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit\u00a0nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen sind. 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