{"id":607,"date":"2018-05-30T11:07:17","date_gmt":"2018-05-30T09:07:17","guid":{"rendered":"http:\/\/relaunch2018.martin-austria.at\/?p=607"},"modified":"2018-06-01T11:12:58","modified_gmt":"2018-06-01T09:12:58","slug":"agb-imb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.martin-austria.at\/?p=607","title":{"rendered":"AGB IMB"},"content":{"rendered":"<p><strong>1.<\/strong><br \/>\nDie nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertragsverh\u00e4ltnisse, die die Firma Martin Tippler, Industrie-Montagebau GmbH eingeht. Bei Kollision mit Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners gehen die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen vor.<br \/>\n<strong>2.<\/strong><br \/>\nDer Besch\u00e4ftiger darf den \u00fcberlassenen Arbeitnehmer nur zu den mit der \u00dcberlasserin vereinbarten Diensten heranziehen. Erbringt der \u00fcberlassene Arbeitnehmer tats\u00e4chlich Leistungen einer h\u00f6herwertigen Qualifikationsstufe, so gilt diese als vertraglich geleistet und ist entsprechend zu entlohnen. Kleinste Verrechnungseinheit ist ein Arbeitstag entsprechend der arbeitszeitrechtlichen Normalarbeitszeit, auch wenn tats\u00e4chlich ein k\u00fcrzere Einsatzzeit erfolgte.<br \/>\n<strong>3.<\/strong><br \/>\nIm Sinne des \u00a7 2 u 4 A\u00dcG ist der Besch\u00e4ftiger f\u00fcr die Dauer der \u00dcberlassung f\u00fcr die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und der F\u00fcrsorgepflichten im weitesten Sinne verantwortlich. Der Besch\u00e4ftiger erkl\u00e4rt ausdr\u00fccklich, dass durch den Einsatz \u00fcberlassener Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr die Arbeitnehmer im Besch\u00e4ftigerbetrieb keine Beeintr\u00e4chtigung der Lohn- und Arbeitsbedingungen dieser und keine Gef\u00e4hrdung der Arbeitspl\u00e4tze bewirkt wird. Der Besch\u00e4ftiger verpflichtet sich diesbez\u00fcglich, wesentliche \u00c4nderungen der Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich der \u00dcberlasserin bekanntzugeben. Die Normalarbeitszeit der \u00fcberlassenen Arbeitnehmer richtet sich nach den arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen f\u00fcr die tats\u00e4chlich ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit, wobei auf die im Besch\u00e4ftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmer f\u00fcr vergleichbare T\u00e4tigkeiten (in analoger Anwendung des \u00a7 10 Abs 1 A\u00dcG) Bedacht zu nehmen ist.<br \/>\n<strong>4.<\/strong><br \/>\nDie \u00dcberlasserin verpflichtet die \u00fcberlassenen Arbeitnehmer zur Wahrung aller Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des Besch\u00e4ftigers gegen\u00fcber jedermann und zu jeder Zeit.<br \/>\n<strong>5.<\/strong><br \/>\nAus wichtigen Gr\u00fcnden kann die \u00dcberlasserin unter Bedachtnahme auf die spezifischen Verh\u00e4ltnisse und W\u00fcnsche des Besch\u00e4ftigers einen Austausch der Person der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte vornehmen. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt die \u00dcberlasserin.<br \/>\n<strong>6.<\/strong><br \/>\nDie Rechnungslegung erfolgt vierzehnt\u00e4gig. Die Kontrolle der Arbeitszeit unddie Genehmigung der T\u00e4tigkeitsnachweise ist Teil der Arbeitszeit und erfolgt unmittelbar vor Beendigung der t\u00e4glichen Arbeitszeiten. Der Besch\u00e4ftiger erkl\u00e4rt sich bereit, vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit der \u00dcberlasserin die Person des Genehmigenden schriftlich und namentlich zu bezeichnen.<br \/>\n<strong>7.<\/strong><br \/>\nDer Besch\u00e4ftiger darf den Arbeitnehmer ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Genehmigung durch Martin Tippler, Industrie-Montagebau GmbH weder mit dem Umgang, noch mit der Bef\u00f6rderung oder dem Inkasso von Geld oder anderen Zahlungsmitteln beauftragen. F\u00fcr den Fall der Zustimmung der \u00dcberlasserin zu solchen T\u00e4tigkeiten tr\u00e4gt der Besch\u00e4ftiger f\u00fcr entsprechende Dienstnehmerversicherung Sorge. Eine R\u00fccklage oder ein Beitrag zu einer R\u00fccklage f\u00fcr Kassenmanko darf das vereinbarte Stundenentgelt nicht schm\u00e4lern. Erh\u00f6hungen der Lohnnebenkosten,<br \/>\ndie sich allenfalls daraus ergeben, tr\u00e4gt der Besch\u00e4ftiger.<br \/>\n<strong>8.<\/strong><br \/>\n\u00dcber das Ausma\u00df der Besch\u00e4ftigung im Betrieb des Besch\u00e4ftigers f\u00fchrt der Arbeitnehmer Aufzeichnungen auf einem T\u00e4tigkeitsnachweis. Dieser T\u00e4tigkeitsnachweis ist f\u00fcr Martin Tippler, Industrie-Montagebau GmbH auch die Grundlage der Abrechnung der finanziellen Anspr\u00fcche aus dem Vertrag mit dem Besch\u00e4ftiger. Die Nichtgenehmigung der T\u00e4tigkeitsnachweise berechtigt den Besch\u00e4ftiger nicht zur Zur\u00fcckhaltung der Gegenleistung.<br \/>\n<strong>9.<\/strong><br \/>\nDie aktuellen Tarifs\u00e4tze der \u00dcberlasserin f\u00fcr die \u00dcberlassung von Arbeitskr\u00e4ften sind integrierter Bestandteil dieser Bedingungen. Geb\u00fchren der \u00fcberlassenen Arbeitskraft im Sinne des \u00a7 10 A\u00dcG Zuschl\u00e4ge zum Normalarbeitslohn oder -gehalt &#8211; wie z.B. f\u00fcr \u00dcberstunden, Nachtarbeit, besondere Erschwernisse, besondere Gefahr &#8211; so darf die \u00dcberlasserin diese Kosten zus\u00e4tzlich zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung stellen. Liegt der Einsatzort des \u00fcberlassenen Arbeitnehmers au\u00dferhalb des Stadtgebietes des jeweils zust\u00e4ndigen B\u00fcros von Martin Tippler, Industrie-Montagebau GmbH, so leistet der Besch\u00e4ftiger Fahrtkostenersatz f\u00fcr ein \u00f6ffentliches Verkehrsmittel.<br \/>\n<strong>10.<\/strong><br \/>\nZahlungen der von der \u00dcberlasserin fakturierten Leistungen sind nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen und Netto ohne Abzug und Skonto zahlbar. Zustellung der Fakturen an eine Betriebsst\u00e4tte des Besch\u00e4ftigers ist wirksam, wenn nicht vor Absendung der Faktura eine Zustellanschrift schriftlich vom Besch\u00e4ftiger bekanntgegeben wurde. Falls sich Unternehmer an getroffene Sondervereinbarungen nicht halten (unddiese z.B. gemahnt werden m\u00fcssen) treten die Sondervereinbarungen au\u00dfer Kraft und gelten die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Bei schlechter Bonit\u00e4t bzw. Insolvenzgefahr des Besch\u00e4ftigers gilt die sofortige F\u00e4lligkeit offener Forderungen. Martin Tippler, Industrie-Montagebau GmbH hat das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schlechte Bonit\u00e4t liegt jedenfalls dann vor, wenn gegen den Besch\u00e4ftiger bereits Exekutionsverfahren anh\u00e4ngig sind. Zahlungsverzug berechtigt die \u00dcberlasserin zur sofortigen Aufl\u00f6sung des Vertrages und zur sofortigen Einstellung der T\u00e4tigkeiten der \u00fcberlassenen Arbeitnehmer. Vereinbarungsgem\u00e4\u00df ist die \u00dcberlasserin berechtigt, bei Zahlungsverzug vom jeweils aushaftenden Betrag 10% Verzugszinsen p.A. sowie Mahnspesen pro Mahnung in H\u00f6he von \u20ac 11,\u2013 zu begehren. F\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges beh\u00e4lt sich die \u00dcberlasserin die Einschaltung eines Inkassob\u00fcros bzw. die Beauftragung eines Rechtsanwaltsb\u00fcro vor. Der Besch\u00e4ftiger verpflichtet sich deshalb zur unverz\u00fcglichen Bezahlung au\u00dfergerichtlicher Mahnspesen, insbesondere auch der Kosten au\u00dfergerichtlicher rechtsfreundlicher Vertretung.<br \/>\n<strong>11.<\/strong><br \/>\nEinstellung der Leistung durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Arbeiten unverz\u00fcglich einzustellen, sowie zur Besch\u00e4ftigung \u00fcberlassene Arbeitnehmer unverz\u00fcglich sowie ohne Setzung von Nachfristen vom Besch\u00e4ftigerbetrieb abzuziehen, wenn gelegte Rechnungen des Auftragnehmers trotz F\u00e4lligkeit nicht bezahlt werden, oder Bonit\u00e4tsverluste beim Auftraggeber eintreten. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Kreditversicherer, derzeit Prisma Versicherungs-AG, keine weitere Deckung mehr f\u00fcr die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer beauftragten Leistungen erteilt.<br \/>\n<strong>12.<\/strong><br \/>\nDie \u00fcberlassenen Arbeitnehmer sind arbeitsf\u00e4hig und arbeitswillig. Die \u00dcberlasserin haftet f\u00fcr die sorgf\u00e4ltige Auswahl der diesbez\u00fcglich \u00fcberlassenen Arbeitnehmer, nicht jedoch f\u00fcr die mangelfreie Ausf\u00fchrung der Arbeiten, da die \u00fcberlassenen Arbeitnehmer f\u00fcr die Dauer der \u00dcberlasssung als Arbeitnehmer des Besch\u00e4ftigten anzusehen sind (\u00a7 7 Abs. 1 A\u00dcG). Schutzwirkungen zugunsten Dritter, die sich aus der T\u00e4tigkeit \u00fcberlassener Arbeitnehmer f\u00fcr den Besch\u00e4ftiger ergeben, sind vom Besch\u00e4ftiger unter Schad- und Klagloshaltung der \u00dcberlasserin wahrzunehmen.<br \/>\nWechselseitige Forderungen der Vertragspartner d\u00fcrfen weder im Rahmen dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses, noch im Rahmen anderer Vertragsverh\u00e4ltnisse kompensiert werden.<br \/>\n<strong>13.<\/strong><br \/>\nWird die \u00dcberlasserin aus gesetzwidrigen Handlungen des Besch\u00e4ftigers im Rahmen der Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassung in irgendeiner Form verschuldensunabh\u00e4ngig in Anspruch genommen, so wird der Besch\u00e4ftiger die\u00dcberlasserin schad- und klaglos halten.<br \/>\n<strong>14.<\/strong><br \/>\nFestgestellt wird, dass die Haftungsbeschr\u00e4nkungen des \u00a7 7 A\u00dcG zugunsten der \u00fcberlassenen Arbeitskraft gelten.<br \/>\n<strong>15.<\/strong><br \/>\nDer Besch\u00e4ftiger darf mit einem \u00fcberlassenen Arbeitnehmer binnen eines Jahres ab dem Ende der tats\u00e4chlichen Besch\u00e4ftigung im Betrieb des Besch\u00e4ftigers sein Arbeitsverh\u00e4ltnis oder die Leistung von Dienst in anderer Form nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung der \u00dcberlasserin vereinbaren.<br \/>\n<strong>16.<\/strong><br \/>\nAnspr\u00fcche des Besch\u00e4ftigers, die insbesondere aus der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Konkurrenzklauseln insbesondere f\u00fcr die Zeit nach Ende der Besch\u00e4ftigung im Betriebe des Besch\u00e4ftigers aus Patentsachen und Dienstnehmerhaftpflichtangelegenheiten entstehen, sind ausschlie\u00dflich gegen und mit dem \u00fcberlassenen Dienstnehmer direkt zu f\u00fchren.<br \/>\n<strong>17.<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort und Gerichtsstand: Gerichtsstand f\u00fcr alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Leoben. Der Auftragnehmer kann jedoch auch ein anderes f\u00fcr den Auftraggeber zust\u00e4ndiges Gericht anrufen. Dies gilt auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen. F\u00fcr Lieferung und Zahlung gilt als Erf\u00fcllungsort Leoben auch dann, wenn die \u00dcbergabe vereinbarungsgem\u00e4\u00df an einem anderen Ort erfolgte.<br \/>\n<strong>18.<\/strong><br \/>\nSollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der \u00fcbrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der notleidenden Bestimmungen am ehesten entspricht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertragsverh\u00e4ltnisse, die die Firma Martin Tippler, Industrie-Montagebau GmbH eingeht. Bei Kollision mit Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners gehen die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen vor. 2. Der Besch\u00e4ftiger darf den \u00fcberlassenen Arbeitnehmer nur zu den mit der \u00dcberlasserin vereinbarten Diensten heranziehen. 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